Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite "entgeltgleichheit-fördern.de" .

 

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist bemüht, das Online-Angebot "entgeltgleichheit-fördern.de" barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).

Bei der Umsetzung des Internetauftritts "entgeltgleichheit-foerdern.de" wurde darauf geachtet, die Seiten so zu gestalten, dass jede und jeder sie nutzen und lesen kann. Dies gilt insbesondere auch für Menschen mit Behinderungen.

 

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV

Diese Webseite ist mit § 12a BGG vereinbar: Die gebärdensprachlichen Darstellungen der wesentlichen Inhalte, der Navigation sowie der Erklärung zur Barrierefreiheit und weiterer Inhalte sind auf der Webseite eingestellt. Für die Inhalte dieser Webseite wurde bisher noch kein BITV-Test durchgeführt.

Rückmeldung von Webbarrieren und Kontakt
Sollten Sie bei der Bedienung der Website auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge für die Gebrauchstauglichkeit haben, schicken Sie bitte eine E-Mail an die Schlichtungsstelle.
 

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.entgeltgleichheit-foerdern.de benachteiligt zu sein, können Sie sich gemäß § 16 BGG an die Schlichtungsstelle BGG wenden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen keinen Rechtsbeistand.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527 2805
Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

www.schlichtungsstelle-bgg.de